UN-Behindertenkonvention

Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ist uns ein wichtiges Anliegen, dem wir uns unter Einbezug unserer Möglichkeiten, verpflichten. Wir fördern und fordern die Selbst- und Mitbestimmung unserer begleiteten Menschen. Mitbestimmung und Mitwirkung kann im Blumenhaus in vielen Lebensbereichen stattfinden. Hier sind wir gefordert, die Bedürfnisse unserer Klienten sehr achtsam abzuholen, zu erkennen und umzusetzen. Wir sind uns bewusst, dass ein selbstbestimmtes Leben für unsere Klienten teilweise nur in einzelnen Bereichen stattfinden kann. Jedoch sehen wir es als unseren Auftrag, stetig nach weiteren Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Mitbestimmung zu suchen und unsere Angebote, den Bedürfnissen unserer Klienten, anzupassen und weiterzuentwickeln.

Wie die UN-BRK bei uns gelebt wird, zeigen wir Ihnen in unserem Film.

   

Weitere Informationen zum Thema UN-Behindertenkonvention finden Sie hier: www.insieme.ch